Die Bankgarantie im Auslandsgeschäft
Bankgarantien sind seit den 50er Jahren im Auslandsgeschäft als Sicherungsinstrument üblich geworden.
Gebräuchliche Formen sind z. B. die Bietungs-, die Lieferungs- bzw. Leistungsgarantie oder die Zahlungsgarantie.
Sinn und Funktion einer Garantie ist es,
- das Risiko des nicht regulären Verlaufs eines Geschäftes beliebiger Art abzudecken
- sich gegen eine nicht oder nicht vereinbarungsgemäß erfolgte Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen und damit gegen einen möglichen Schaden abzusichern.
Eine Bank tritt ein, wenn der aus der Garantie Begünstigte einen Schaden erleidet, weil entweder ein nachteiliges Ereignis eingetreten oder ein beabsichtigter Erfolg ausgeblieben ist .
Im Gegensatz zum Akkreditiv, das die Kaufpreiszahlung absichert, ist die Garantie kein Zahlungs- sondern ein bloßes Sicherungsinstrument und aufgrund der vereinfachten Handhabung i. d. R. für den Außenhändler preisgünstiger.
Sie wollen mehr wissen? Einen praktischen Download zum Thema Bankgarantie finden Sie unter: Finanzwissen kurzgefasst: Die Bankgarantie
Und außerdem... Eine aktualisierte, umfangreiche Checkliste zum Thema Akkreditive und viele weitere Tipps gibt es ebenfalls zum Download unter: Know-how für den Außenhandel