Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- 75 % in den neuen Bundesländern
- 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin außer "Phasing Out"-Region Lüneburg
- 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg
Als besonders förderungswürdig erkannt: von Frauen geführte Unternehmen Seit 1. Juli 2008 sind die neuen Förderrichtlinien für Unternehmensberatungen in Kraft getreten. Nachdem die Gründungsförderung lange im öffentlichen Fokus stant, hat sich in den neuen Richtlinien ein löblicher Trend geht zur gezielten Beratungsförderung für bereits existierender kleine und mittlere Unternehmen. Die ESF-Förderung besteht - wie bisher - vor allem in der Gewährung von Zuschüssen zu den Beratungskosten. Dieser Zusschuß beträgt im Geltungsgebiet der alten Bundesländer und Berlin 50%, in den neuen Bundesländern und im Regierungsbezirk Lüneburg - 75% der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne MwSt.), höchstens jedoch EUR 1.500 pro Beratung. Je Antragssteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden - bis zu einem Höchstbetrag von EUR 3.000. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Unternehmerinnen, Migrantinnen und Migranten, sowie Umweltschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen und zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen. Mit anderen Worten: Frauenunternehmen können durchaus verschiedene Beratungen - "zu allen Fragen der Unternehmensführung" - in Anspruch nehmen und über die Leitstellen die Fördergelder beantragen. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an mich wenden, als bei dem Bundesamt akkreditierte Beraterin habe ich direkten Zugang zu allen Informationen.
Ihre
Ilona Orthwein
Wer noch Fragen dazu hat - mehr Infos gibt es unter www.bafa.de