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Hier informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus der Wirtschaft und aus unserem Hause.

 

Noch mehr Tipps und Denkanstösse finden Sie auf dem Blog unserer Geschäftsführerin Ilona Orthwein...

Rentenversicherungspflicht für Selbständige ab 2013?

Der seit Herbst 2011 laufende Rentendialog mündet in ein Rentenreformpaket. Ein BMAS-Gesetzentwurf fasst Änderungen an verschiedenen Stellen im Rentenrecht und benachbarten Bereichen zusammen. Das parlamentarische Verfahren läuft in der zweiten Jahreshälfte 2012. Die Änderungen sollen im Jahr 2013 in Kraft treten.

 

Die wesentlichen Grundzüge des Konzepts der  Altersvorsorgepflicht für Selbstständige sind:

  • Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
     
  • Selbstständige im rentennahen Alter (über 50-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen.
     
  • Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, gibt es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen.
     
  • Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung.
     
  • Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.
     
  • Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden.
     
  • Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).
     
  • Die Altersvorsorgepflicht soll operativ zentral durchgeführt werden. Als Kompetenz- und Wissensträger bietet sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an.

Quelle: http://www.bmas.de



Der neue KfW-Gründerkredit

Der neue KfW-Gründerkredit bietet Existenzgründern mehr Flexibilität bei der Finanzierung ihrer Vorhaben. Es gibt ihn in der Variante "Universell" zum sagenhaft günstigen Zinssatz aktuell ab 1,97% effektiv p. a. und mit schlanker Abwicklung: Wenn die Hausbank zustimmt, dauert die Bearbeitung bei der KfW nur 3-4 Bankarbeitstage. Oder in der Variante "StartGeld" mit aktuell 3,71% eff. Jahreszins, aber dafür übernimmt die KfW 80% des Haftungsrisikos. Beide Programmvarianten verfügen ausdrücklich über eine Besonderheit: Sie stehen auch solchen Gründern zur Verfügung, die bereits einmal erfolglos den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben. sofern aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.

Den Begriff "neues Unternehmen" intepretiert die KfW großzügig. So werden beispielsweise der Wechsel der Rechtsform oder die personelle Erweiterung einer bestehenden GbR als Neugründungen angesehen und sind förderfähig.

Förderprogramme für Unternehmen (Quelle: KfW)
Übersicht der KfW-Förderprogramme für Unternehmen.
Uebersicht_gewerbliche_Foerderung.pdf
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Gründercoaching Deutschland, Runder Tisch und andere Möglichkeiten der Beratungsförderung

Die meisten Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet den Existenzgründer. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
 
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
 
Insgesamt werden bis zu 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

  • 75 % in den neuen Bundesländern
  • 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin außer "Phasing Out"-Region Lüneburg
  • 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg
  • Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im ersten Jahr  der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars erhalten.

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Weitere Fördermöglichkeiten

Am 1. Juli 2008 sind die neuen Förderrichtlinien für Unternehmensberatungen in Kraft getreten. Nachdem die Gründungsförderung lange im öffentlichen Fokus  stand, hat sich in den neuen Richtlinien ein löblicher Trend geht zur gezielten Beratungsförderung für bereits existierender kleine und mittlere Unternehmen.

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