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Noch mehr Tipps und Denkanstösse finden Sie auf dem Blog unserer Geschäftsführerin Ilona Orthwein...

Der neue KfW-Gründerkredit

Der neue KfW-Gründerkredit bietet Existenzgründern mehr Flexibilität bei der Finanzierung ihrer Vorhaben. Es gibt ihn in der Variante "Universell" zum sagenhaft günstigen Zinssatz aktuell ab 1,97% effektiv p. a. und mit schlanker Abwicklung: Wenn die Hausbank zustimmt, dauert die Bearbeitung bei der KfW nur 3-4 Bankarbeitstage. Oder in der Variante "StartGeld" mit aktuell 3,71% eff. Jahreszins, aber dafür übernimmt die KfW 80% des Haftungsrisikos. Beide Programmvarianten verfügen ausdrücklich über eine Besonderheit: Sie stehen auch solchen Gründern zur Verfügung, die bereits einmal erfolglos den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben. sofern aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.

Den Begriff "neues Unternehmen" intepretiert die KfW großzügig. So werden beispielsweise der Wechsel der Rechtsform oder die personelle Erweiterung einer bestehenden GbR als Neugründungen angesehen und sind förderfähig.

Förderprogramme für Unternehmen (Quelle: KfW)
Übersicht der KfW-Förderprogramme für Unternehmen.
Uebersicht_gewerbliche_Foerderung.pdf
PDF-Dokument [94.7 KB]

Die Kürzungen für den Gründungszuschuss ab dem 1. November 2011 im Überblick

 

Nach dem Willen der Bundesregierung wird die Förderung für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ab dem 1. November 2011 erheblich verschlechtert. Zum Einen sehen die Pläne eine radikale Kürzung der finanziellen Förderung vor, zum Anderen werden die Zugangsbarrieren erhöht: potentielle Existenzgründer brauchen mindestens einen Restanspruch auf ALG I von 150 Tagen (bisher sind es 90 Tage) – und aus der Pflichtleistung wird eine Ermessenleistung ohne Rechtsanspruch.

 

Im Überblick:

  • Die Anspruchsdauer für ALG I wird von 90 Tagen auf 150 Tage ausgedehnt. Das bedeutet, dass sich nur noch Arbeitslose mit midenstens 150 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld I gefördert selbstständig machen können
  • Die Pflichtleistung wird in eine Ermessensleistung umgewandelt. Es besteht kein Rechtsanspruch mehr. Der Fallmanager der Agentur für Arbeit entscheidet wahrscheinlich eigenständig darüber, ob der Gründungswillige den Gründungszuschuss erhält – oder die Förderung abgelehnt wird.
  • Die Förderung wird erheblich gekürzt. Bisher erhielt man neun Monate lang den Grünsungszuschuss in Höhe vom Arbeitslosengeldanspruch plus 300 Euro monatlich für Versicherungsbeiträge. Anschließend konnte man als Ermessensleistung noch weitere sechs Monate mit 300 Euro im Monat gefördert werden. Ab November 2011 wird nur noch sechs Monate lang die Förderung gewährt – die 300 Euro für Versicherungsbeiträge werden dann auf besonderen Antrag jedoch für weitere neun Monate gezahlt – falls der Antrag bewilligt wird.

Begründungen für die rapiden Kürzungen sind angeblich hohe Mitnahmeffekte der Förderung für Existenzgründer. Dabei stützt sich die Bundesregierung auf Interviews mit Gründern, bei denen mehr als die Hälfte der Befragten angegeben hat, sie hätten es auch Gründungszuschuss geschafft.

 

Ein weiteres Indiz ist die Zahl von 120.000 Selbstständigen in Deutschland, die zusätzlich zur Selbstständigkeit noch ergänzend Hartz IV beziehen.

 

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind jedoch zwischen 55 und 70 Prozent der Geförderten auch fünf Jahre nach Gründung noch selbstständig tätig.

 

Pro Jahr werden etwa 140.000 Gründer über den Gründungszuschuss unterstützt.

 

Quelle: Focus

Gründercoaching Deutschland, Runder Tisch und andere Möglichkeiten der Beratungsförderung

Die meisten Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet den Existenzgründer. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
 
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
 
Insgesamt werden bis zu 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

  • 75 % in den neuen Bundesländern
  • 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin außer "Phasing Out"-Region Lüneburg
  • 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg
  • Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im ersten Jahr  der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars erhalten.

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Weitere Fördermöglichkeiten

Am 1. Juli 2008 sind die neuen Förderrichtlinien für Unternehmensberatungen in Kraft getreten. Nachdem die Gründungsförderung lange im öffentlichen Fokus  stand, hat sich in den neuen Richtlinien ein löblicher Trend geht zur gezielten Beratungsförderung für bereits existierender kleine und mittlere Unternehmen.

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